Stellungnahme zum Bürgerbegehren
Zu dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid zum Thema Kressenfeldbebauung stellen wir grundsätzlich fest, dass sowohl der Antrag auf Ausweisung eines Bebauungsgebietes, als auch das Aufstellungsverfahren von uns und dem Gemeinderat absolut ehrlich und gemäß allen rechtsstaatlichen Vorgaben eingereicht und durchgeführt wurde.
Da die Gemeinde nachgewiesenermaßen Bedarf an Wohnbaufläche hat und derzeit keine eigenen Flächen ausweisen kann, hat die Mehrheit des Gremiums, explizit aus diesem Grund, unseren Antrag in nunmehr sechs Abstimmungen befürwortet.
Die letzte Abstimmung ergab ein Ergebnis von 12:6 Stimmen für das Baugebiet und die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im Laufe der Debatten waren wir von Seiten der UBB haarsträubenden Unwahrheiten, Mutmaßungen und Angriffen ausgesetzt, die wir im Vertrauen auf ein gerechtes Verfahren unkommentiert hingenommen haben. Wir wussten ja, dass der Gemeinderat sehr wohl zwischen Wahrheit und öffentlichkeitswirksamer Erfindung unterscheiden kann.
Im Raume steht immer noch der Vorwurf der Mauschelei und der Gefälligkeitsentscheidung, der eine Unverschämtheit gegenüber den Kollegen ist und für den sich bis heute noch niemand entschuldigt hat.
Die Dinge haben sich durch den Bürgerentscheid geändert.
Jetzt müssen die Tatsachen und die Wahrheit den Bürgern bekannt gemacht werden.
Wir verweisen dazu zuerst auf die Begründung des Bürgerbegehrens.
- Die Behauptung, das Bauleitplanungsverfahren am Kressenweg verstößt gegen das Baugesetzbuch ist schlicht falsch. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens war durch wiederholte Aussagen der Gemeinde, sowie den Stellungsnahmen des Landratsamtes BGL und der Regierung von Oberbayern bekannt, dass Bebauung an der beantragten Stelle sehr wohl rechtmäßig ist.
( Zur Überprüfung lesen Sie bitte, auf unserer Seite "Baugebiet" in der amtlichen Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange unter Landratsamt und Regierung von Oberbayern)
- Die Behauptung, dass am Datzmannfeld keine weitere Ausweisung mangels Bedarf erfolgte, ist nicht richtig und wird auch durch mehrmaliges Wiederholen nicht wahr. Der Beschluss am Datzmannfeld (Simon Schwaiger Straße) hat von vornherein vorgesehen, den hinteren Teil der Wiese aus ortsplanerischen Gründen grün zu lassen, wie jeder Gemeinderat wissen müsste. Des Weiteren hat eine Ausweisung im Ortsteil Strub, nichts mit dem Ortsteil Bischofswiesen zu tun. Oder sollen jetzt in den Gnotschaften keine Bauplätze mehr ausgewiesen werden dürfen?
(Dazu gibt es in der Niederschrift der Gemeinde vom 28.06.2011 folgenden Beschluss:
"Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung und die Stellungnahme der RVI GmbH und des Notariats Dr. Arne Everts zur Kenntnis. Er stellt fest, dass ein Vorkaufsrecht derzeit nicht besteht. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, das Notariat Dr. Arne Everts entsprechend zu unterrichten. Weiters beschließt der Gemeinderat, keinen Bebauungsplan für das Grundstück 74 der Gemarkung Bischofswiesen aufzustellen. Dem jetzigen und dem künftigen Grundstückseigentümer wird signalisiert, dass die ortsbildprägende Grünfläche im Zentrum von Bischofswiesen als wichtige Fläche für die Erhaltung des von bäuerlicher Landwirtschaft geprägten Erscheinungsbildes des Fremenverkehrsortes Bischofswiesen in jedem Fall weiterhin erhalten werden soll. Etwaige Anträge auf Aufstellung/Änderung eines Bebauungsplanes werden von der Gemeinde abgelehnt. Dies ist dem Grundstückskäufer durch den Ersten Bürgermeister mitzuteilen."
(Der Beschluss ist völlig klar nur aus ortsplanerischen und ortsbildprägenden Gründen erfolgt und hat mit Wohnbedarf nichts zu tun.)
- Dass es sich bei den Bauplätzen um landschaftlich wertvolle und naturschutzrechtlich wichtige Flächen handelt, ist durch Gutachten und behördliche Stellungnahmen des Öfteren wiederlegt worden. Stimmt also auch nicht.
( Auch hier bitten wir zur Überprüfung der Aussage, die Träger öffentlicher Belange unter Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde zu lesen.)
- Absolut unter der Gürtellinie ist die Vermutung von „ wahrscheinlichen Folgenutzungen“, für die es keine seriöse Grundlage gibt. Wir verkaufen, wie schon gesagt, so wenig Fläche wie möglich, da es uns um eine möglichst große landwirtschaftliche Nutzfläche geht. Wenn man wie wir, in der Wachstumszeit von April bis November die Kühe auf die Weide treibt und ohne Kunstdünger wirtschaftet, wie es den Naturschützern eigentlich gefallen sollte, braucht man eben größere Flächen für den selben Ertrag.
(Hier handelt es sich wieder um eine dieser öffentlichkeitswirksamen Mutmaßungen, die jeder Grundlage entbehren.)
- Die Behauptung, der Gemeinderat habe am 26.06.2012 die Auslegung des Bebauungsplanes mit der Begründung beschlossen, es würde die Existenz der Antragsteller langfristig sichern, ist auch erfunden. Die Gemeinde hat die Planung immer mit dem Bedarf an Wohnbauflächen begründet. Dies wurde ebenfalls mehrfach durch den Bürgermeister und die Verwaltung klargestellt. Diese Tatsache wird einfach ignoriert.
(Ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung genügt.)
- Fakt ist, dass das Diakonische Werk uns die Meislwiese verkauft hat. Wer hier wem die Existenzgrundlage der Landwirtschaft entzogen hat, wurde an anderer Stelle schon genau erläutert. Jedenfalls ist es eine gewagte Behauptung, wir hätten eine landwirtschaftliche Existenz gefährdet. Eher war es umgekehrt, da uns durch die Kündigung eines Jahrzehnte langen Pachtverhältnisses nichts anderes übrig blieb als zu handeln. Uns ist allerdings nicht klar, was das mit dem Für und Wider des Baugebietes zutun haben soll.
(Siehe den Leserbrief von Katharina Lichtmannegger auf der Homepageseite "Medienreaktionen")
- Der Gemeinderat hat über die Erschließung des Baugebietes beraten und die Erstellung eines Erschließungsvertrags beschlossen, der alles Weitere regelt. Dass dabei die Nutzung durch Senioren, Kinder und Wanderer nicht besprochen und berücksichtigt wurde, ist nicht richtig. Nur zur Information, wir sind im Begriff den Wiesenpfad, der unter dem alten Kindergarten über das Meislfeld zur Kirche führt, so herzurichten, dass er in Zukunft auch mit Rollstuhl und Rollator benutzt werden kann. So schaffen wir einen neuen Rundwanderweg für die Senioren der Insula.
Man sieht, so zusammengefasst ist die Begründung des Bürgerbegehrens ein haarsträubendes Gemisch aus Unwahrheiten, Mutmaßungen und Effekthascherei. Von den Gründen und Argumenten gegen das Baugebiet bleibt nichts Greifbares mehr übrig.
Wir erkennen das Instrument des Bürgerentscheids als demokratische Entscheidungsform selbstverständlich an, wenngleich wir es in diesem Fall für überzogen halten, es zu gebrauchen. Wir bauen ja kein Atomkraftwerk oder Containerterminal, sondern wir wollen lediglich elf Parzellen mit insgesamt 7000 m² Baugrund verkaufen, was etwa 5,3% unserer gesamten Grünlandfläche entspricht. Wir laden jeden interessierten Bürger ein, sich selbst ein Bild von der Fläche zu machen und werden deshalb den Umfang des Baugebietes mit Trassierband kennzeichnen.
(Um Mißverständnisse bei den verschiedenen Angaben der Flächengrößen vorzubeugen, hier die Erklärung: Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst mit ca. 26000 qm die bereits bestehenden Häuser der Meislsiedlung, die an das neue Bebauungsgebiet angrenzen. Dort ist der Flächennutzungsplan noch nicht geändert worden, ebenso die im neuen Baugebiet schon bestehenden zwei Häuser, die nicht in unserem Besitz sind und auch das Baugebiet selbst. Die Meislsiedlung ist 12800 qm groß. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt 13200 qm. Unser eigenes Baugebiet ist 9800 qm groß, wovon 7000 qm verkauft werden sollen. Die bereits schon lange verbaute Wohnhausfläche und die Staßenfläche Kressenweg im neuen Baugebiet betragen 3400 qm.)
Jetzt entscheiden die Bürger.
Da wir uns im Gemeinderat wegen persönlicher Beteiligung nicht äußern konnten, sind die Argumente, die für eine Baugebietsausweisung sprechen, in der öffentlichen Diskussion und den Zeitungsberichten eindeutig zu kurz gekommen. Deshalb fassen wir die dafür sprechenden Fakten hier noch einmal zusammen:
- Es besteht nachweislicher Bedarf an Wohnbauflächen in Bischofswiesen und es wäre Unsinn, Bischofswieser Bürger zu verlieren, nur weil kein Angebot an Bauplätzen besteht.
- Die europäische Rechtsprechung lässt die Ausweisung von Baugebieten als Einheimischenmodel für Kommunen nicht mehr zu. Als private Anbieter können wir aber rechtlich ungehindert verkaufen an wen wir wollen. Unser erklärtes Ziel ist es, den Baugrund an Einheimische zu verkaufen.
- Die rechtlichen städtebaulichen Grundlagen sind gegeben und mit dem Landratsamt und der Regierung von Oberbayern abgeklärt
.
- Ebenso gibt es keine Einwände der Unteren Naturschutzbehörde.
- Es bestehen auch umweltrechtlich keine Einwände.
- Es stehen in Bischofswiesen derzeit keine anderen Baugrundausweisungsgebiete zur Verfügung, nicht durch die Gemeinde und auch nicht von Privat.
- Wir sind verkaufswillig. Denn was hilft der schönste Flächennutzungsplan, wenn der Besitzer der Fläche seinen Grund nicht verkaufen will.
- Zukünftige Baugrundausweisungen werden zum größten Teil auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden. Wo auch sonst.
- Grundbesitz bindet einheimische Familien an die Gemeinde
- Die Möglichkeit auch in den Gnotschaften zu bauen, muss gewahrt bleiben.
- Haus und Grundbesitzer erhalten die Kaufkraft der Gemeinde, sichern einheimische Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, bringen Steuereinnahmen, fördern den Einwohnerzuwachs, tragen zum Erhalt des Schulstandortes bei und tragen die allgemeinen Lasten der Gemeinde mit.
- Die Ausweisung trägt zum Erhalt unseres landwirtschaftlichen Betriebes bei.
- Der Gemeinderat hat die Ausweisung mit 12:6 Stimmen in der letzen Sitzung befürwortet.
Wir hoffen, dass zum Bürgerentscheid am 25.11.2012 nicht nur die Gegner der Bebauung ihre Stimme abgeben, sondern auch diejenigen, die die Entscheidung des Gemeinderates bestätigen, die Gemeinde stärken, das Baugebiet befürworten und uns helfen wollen. Diese Bürger bitten wir zum Bürgerentscheid zu gehen und gegen den Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu stimmen.
Katharina und Michael Lichtmannegger